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Es gibt zwei verschiedene Wahlsysteme zur Bestimmung der Personalvertreter*innen:
Das relative Mehrheitswahlsystem (Majorzsystem), das in Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten angewandt wird.
Das Verhältniswahlsystem (Proporzsystem), das in Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten zur Anwendung kommt.
Wenn Sie hier den Betrieb auswählen, in dem Sie arbeiten, werden Sie in der dazugehörigen Broschüre darüber informiert, was Sie tun müssen, damit der OGBL gewinnt.