An dieser Stelle werden wir die Kandidat*innen des OGBL in den verschiedenen Betrieben, in denen der OGBL vertreten ist, vorstellen. Dies kann erst geschehen, wenn die Betriebe die Listen der Wähler*innen sowie der Arbeitnehmer*innen, die sich als Kandidat*innen aufstellen lassen dürfen – aktives und passives Wahlrecht – veröffentlicht haben. Jeder Betrieb, der 15 oder mehr Arbeitnehmer*innen beschäftigt, muss dies bis spätestens Montag, den 19. Februar 2024 abends tun (17. Februar abends für Unternehmen, die von Dienstag bis Samstag arbeiten).